Alle Menschen ohne Ausnahme werden vor dem Richterstuhle
Jesu Christi erscheinen müssen. „Es kommt die Stunde, in der alle, die in
Gräbern sind, die Stimme des Sohnes Gottes hören werden, und sie werden
hervorgehen, die Gutes getan haben, zur Auferstehung des Lebens, die aber Böses
getan haben, zur Auferstehung des Gerichtes“ (Jo. 5, 28–30)
Auch alle Menschen, die als Heiden, fern von den
Gnadenmitteln der katholischen Kirche gestorben sind, werden gerichtet werden.
Allerdings wird kein Heide ohne seine persönliche Schuld ewig verdammt werden.
Wir haben auch keine Ahnung, wie viele Heiden durch die Begierdetaufe gerettet
werden, wie viele aber ewig verlorengehen. Aber sicher wissen wir, dass es ein
großes Unglück ist, nicht in der wahren Kirche Christi sein Heil wirken zu
können.
Die Christen, welche schuldig sind, dass die Heiden nicht
zum Glauben an Christus gekommen sind und auf den Weg des Heiles geführt
werden, werden im Gerichte sich darüber verantworten müssen. Es muss furchtbar
sein, aus Gleichgültigkeit, Trägheit, Selbstsucht und Habgier Schuld zu tragen
am ewigen Untergang einer durch Christi Blut erlösten Seele. Anderseits muss es
aber auch mit größter Zuversicht und Freude erfüllen, im Gerichte zu hören,
dass wir durch treue Mitarbeit beim Missionswerk Seelen gerettet haben, die
ohne uns verlorengegangen wären. – Diese Gewissheit, im Gericht Gottes über die
eigene Mitarbeit an der Ausführung der göttlichen Missionspflicht sich
verantworten zu müssen, ist ein ernster Antrieb zum rechten Missionseifer.
(Aus: Beispielsammlung aus der Heidenmission für den
christlichen Unterricht, P. Hermann Fischer SVD)