St. Pius X. |
Am 1. Juni nun erfolgte durch ein Schreiben Papst. Pius X. die Exkommunikation der aufrührerischen Laien. Einleitend erwähnt der Papst die Vergehen, deren sich eine Schar übelgesinnter Armenier schuldig gemacht hat, weist sodann auf die väterlichen Mahnungen von Seiten des Heiligen Stuhles hin und fährt hierauf fort:
„Es widerstrebt Uns, gegen die eigenen Kinder Strenge anzuwenden, aber man zwingt Uns dazu. Uns liegt die Pflicht ob, darüber zu wachen, dass die Autorität der Bischöfe keinen Schaden leide, dass die Rechte der Kirche unberührt und die Einheit bewahrt bleibe.
Wir verwerfen daher mit apostolischer Entschiedenheit alles, was in dieser Auflehnung gegen die Bestimmungen des Apostolischen Stuhles und das kanonische Recht geschehen ist; Wir erklären es für null und nichtig.
Ferner erklären Wir den Administrationsrat für illegitim und schismatisch und sprechen feierlich die Exkommunikation aus über jedes einzelne Mitglied desselben sowie über alle katholischen Armenier, die sich rebellisch gegen die kirchliche Autorität zeigen.
Die andern aber bitten und beschwören Wir im Herrn, auf der Hut zu sein, damit sie sich nicht durch den Irrtum fortreißen lassen und in ihrer guten Gesinnung wankend werden.
Sie mögen ihre Gebete mit den Unsrigen vereinen, damit die verirrten Brüder zu heilsamer Reue gelangen und zu besserer Gesinnung zurückkehren.“
(Aus: die katholischen
Missionen, 1912)