„Unter
allen anderen Verhältnissen [d. h. wo keine wichtigen Gründe als Ausnahme
gelten können] sollte die Residenzhaltung [der Bischöfe] als strenge
Verpflichtung ausgesprochen werden. Man ging hierin so weit, dass sogar der
Vorschlag gemacht wurde, es sollen die Titularbischöfe dahin gehen, wo sie
ihren Sprengel haben und dortselbst die Ungläubigen bekehren, oder man solle
das Amt ganz und gar abschaffen. (Titularbischöfe sind solche, welche keinen
eigenen Sprengel besitzen, sondern den Titel einer ehemaligen bischöflichen
Kirche in dem heutigen Lande der Ungläubigen führen. Die katholische Kirche hat
diese Titel nicht erlöschen lassen, weil sie ihre Ansprüche auf die von ihr für
die Religion des Gekreuzigten eroberten Landesteile nicht aufgibt, sondern die
Hoffnung hegt, dereinst auch dort wieder das Zeichen der Erlösung aufpflanzen
zu können.) Jenem Vorschlag wurde aber vornehmlich von den Deutschen
widersprochen, weil hier wegen der großen Ausdehnung der Kirchensprengel die
Titularbischöfe als Weihbischöfe notwendig sein.“
(Aus:
Der heilige Karl Borromäus und die Kirchenverbesserung seiner Zeit. Dr. F. X.
Dieringer, Professor der Theologie an der Universität Bonn. Köln 1846)
Allen Lesern gesegnete Ostern!
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