Sonntag, 27. März 2016

Ein missionarischer Vorschlag auf dem Konzil von Trient



„Unter allen anderen Verhältnissen [d. h. wo keine wichtigen Gründe als Ausnahme gelten können] sollte die Residenzhaltung [der Bischöfe] als strenge Verpflichtung ausgesprochen werden. Man ging hierin so weit, dass sogar der Vorschlag gemacht wurde, es sollen die Titularbischöfe dahin gehen, wo sie ihren Sprengel haben und dortselbst die Ungläubigen bekehren, oder man solle das Amt ganz und gar abschaffen. (Titularbischöfe sind solche, welche keinen eigenen Sprengel besitzen, sondern den Titel einer ehemaligen bischöflichen Kirche in dem heutigen Lande der Ungläubigen führen. Die katholische Kirche hat diese Titel nicht erlöschen lassen, weil sie ihre Ansprüche auf die von ihr für die Religion des Gekreuzigten eroberten Landesteile nicht aufgibt, sondern die Hoffnung hegt, dereinst auch dort wieder das Zeichen der Erlösung aufpflanzen zu können.) Jenem Vorschlag wurde aber vornehmlich von den Deutschen widersprochen, weil hier wegen der großen Ausdehnung der Kirchensprengel die Titularbischöfe als Weihbischöfe notwendig sein.“

(Aus: Der heilige Karl Borromäus und die Kirchenverbesserung seiner Zeit. Dr. F. X. Dieringer, Professor der Theologie an der Universität Bonn. Köln 1846)



Allen Lesern gesegnete Ostern!

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