Freitag, 25. Juli 2014

Anweisungen von Papst Pius XI. zur Feier des Propagandajubiläums


Zum Propagandajubiläum (dem 300-jährigen Bestehen der Kongregation Propaganda Fide) hat Kardinalpräfekt van Rossum ein Rundschreiben folgenden Inhalts an alle Diözesanbischöfe gerichtet:
Zur Feier des Gedenktages verordnet der Papst, dass in der Ewigen Stadt an den drei Tagen vor Pfingsten öffentliche Andachten für die Verbreitung des Glaubens mit Missionspredigten abgehalten werden. Am Pfingstfest wolle der Papst selbst im Petersdom feierlich pontifizieren und während des heiligen Opfers über die Verbreitung des Glaubens predigen (Predigt sehe hier). 

Der Heilige Vater bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass in allen Kathedralen, Pfarrkirchen und größeren Gotteshäusern der ganzen Welt ähnliche Feiern stattfinden mögen. Für jeden der drei Tage verleiht er einen Ablass von 500 Tagen und für den Tag der Propagandagedächtnisfeier einen vollkommenen Ablass. 

Die Bischöfe werden ermächtigt, in diesen Kirchen den päpstlichen Segen zu erteilen oder einen Priester damit zu beauftragen. Es würde päpstlichen Wünschen durchaus entsprechen, wenn die Oberhirten die Gläubigen durch Hirtenbriefe auf die Nöten der Mission und ihre Missionspflicht aufmerksam machen würden.
Der Papst hat außerdem ein Missionsgebet verfasst und mit reichen Ablässen versehen (Act. Ap. Sed. 121, 561).


(Aus: die katholischen Missionen, 1922)