Sonntag, 29. März 2015

Alte Messe in China früher in Landessprache? (Teil 3)


Fortsetzung von hier

Nach Ansicht P. Couplets, die er in seiner Korrespondenz mit den Bollandisten offen ausspricht, war es ein Fehler gewesen, dass man nach dem günstigen Entscheid Pauls V. die Sache überhaupt noch einmal zur Begutachtung vorlegte. Da jenes Breve von 1615 nie ausdrücklich widerrufen war, hätte man ohne Bedenken danach vorgehen können und sollen. In diesem Sinne sprach sich auch Innozenz XI. selber aus. „Er fragte mich“, schreibt P. Couplet, „weshalb wir denn jenes Breve nicht ausgeführt hätten.“

Noch einmal fassten die Missionäre 1695 in einer umfangreichen Denkschrift alle früher geltend gemachten Gründe zusammen und machten einen letzten Versuch bei Innozenz XII., eine Erneuerung der Privilegien Pauls V. herbeizuführen. Er blieb erfolglos wie die früheren und wurde von jetzt an nicht wiederholt.

Ehe wir auf die Ursache näher eingehen, welche die Stellungnahme in dieser Frage erklären, seien kurz und übersichtlich die hauptsächlichsten Gründe zusammengestellt, welche die Missionäre in ihren verschiedenen Denkschriften und Abhandlungen ins Feld führten. Ihre Darlegung bewegen sich um drei Punkte [da die anderen Punkte nicht für diese Serie relevant sind, nur folgender in den wichtigsten Auszügen]: (…) b) die in China einzuführende Kirchensprache (…)


b) Der Einwand endlich, dass die Übertragung der heiligen Texte in die chinesische Sprache die Ehrfurcht vor den heiligen Geheimnissen schwächen könnte, wird durch den Hinweis auf das Dekret Pauls V. entkräftet, das ja ausdrücklich an Stelle der gemeinen Volkssprache die davon ganz verschiedene Sprache der feinen Literatur gesetzt wissen wolle. Diese sei aber ähnlich wie das Lateinische in Europa nur den Gebildeten geläufig. Ausdrücklich wird schließlich von den Missionären hervorgehoben, dass nur die Sprache verschieden sein sollte, während im Übrigen die chinesische Kirche im Gegensatz zu den Kirchen des Orients treu dem römischen Ritus folgen würde, abgesehen von einigen kleinen Einräumungen, die man den Landessitten machen müsse, wie das Tragen des Tsin-kin [siehe vorheriger Post] bei der heiligen Messe und die Unterlassung der Fußsalbung bei der Spendung der letzten Ölung an Frauen.