Dienstag, 25. März 2014

Bischof Schreiber über die Missionspflicht der Katholiken (Teil 2)

Bischof Schreiber als Weihbischof von Berlin bei der Fronleichnamsprozession (Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 102-09989 / CC-BY-SA)


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1. Missionsarbeit ist eine Pflicht der Gottesliebe.

Christus hat gesagt: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh. 14,21). Nun aber hat Christus bei verschiedenen Anlässen das Gebot gegeben, die Welt zu missionieren. Also verlangt die Gottesliebe, d.i. die Liebe zu Christus unserem Herrn und Gott, dass wir Missionsarbeit leisten, jeder nach seiner Stellung und Befähigung, jeder nach dem Maß der von Gott ihm auferlegten Pflichten und Verantwortungen.

Diese Pflicht der Gottesliebe obliegt zunächst den Bischöfen, denn zu den Bischöfen als Nachfolger der Apostel hat Christus gesagt: „Gehet hinaus in die ganze Welt und predigt allen Völkern das Evangelium und taufet sie und lehret sie alles halten, was immer ich Euch gesagt habe“ (Mt. 28,19-20; Mk. 16,15).
Ein Gebot Christi ist also die Missionsarbeit für die Bischöfe und damit ein Werk, zu dessen Ausführung die Gottesliebe verpflichtet: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt.“
Das dem Missionsbefehl Christi an die Bischöfe sich unmittelbar anschließen Wort des Herrn: „Siehe ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Weltzeit“ (Mt. 28,20), ist nicht bloß die Verheißung seines Beistandes, sondern auch die Ankündigung seiner fortgesetzten Wachsamkeit bezüglich der Erfüllung seines Missionsbefehls.


In diesen Missionskreis der Bischöfe sind die Priester durch göttliche Anordnung hineingezogen. Denn bei der Spendung der Priesterweihe überträgt Christus durch den heiligen Geist den Priestern die Vollmacht und die Pflicht zu taufen, zu predigen und die übrigen Sakramente zu spenden (mit Ausnahme der von den Bischöfen vorbehaltenen Priesterweihe und Firmung), zu segnen und zu opfern. Diese Wahrheit spricht der Bischof vor Erteilung der Priesterweihe an die Weihekandidaten und an das versammelte Volk mit den Worten aus: „Des Priesters Pflicht ist es, das Opfer darzubringen, zu segnen, vorzustehen, zu predigen und zu taufen“ (Pontificale Romanum).
Somit ist auch für den Priester die Missionsarbeit ein Gebot des Herrn. Denn was heißt missionieren anders als: Christi Wahrheit predigen, Christi Sakramente spenden, Christi Opfer darbringen, Christi Wege weisen, in Christus und für Christus die Menschen gewinnen?

Ohne Einschränkung auf einen bestimmten Ort oder einen bestimmten Menschenkreis wird dieses Missionierungsgebot dem Priester bei der Priesterweihe auferlegt. Darum muss der Priester grundsätzlich alle Menschen missionieren. Selbstverständlich an erster Stelle diejenigen, deren Seelsorge ihm in einem abgegrenzten Bezirk durch den Bischof angewiesen wird. 

Aber darüber hinaus muss ihm das übernatürliche Wohl und Wehe auch der übrigen Menschen und insbesondere der ärmsten unter ihnen, der Heiden, angelegen sein: das ist sein Amt. Wenn er Gott und Christus liebt, ist Christi Gebot ihm heilig, und wenn Christi Gebot ihm heilig ist, wird er für die Missionierung der Heidenwelt eintreten, in jeder Weise, die ihm ohne Beeinträchtigung seiner eigentlichen Amtstätigkeit möglich ist, also in seinen Gebeten, in seinen Predigten, in seiner Sorge für Weckung von Missionsberufen innerhalb seiner Gemeinde, in der Unterstützung der Sammlung für Missionszwecke usw.

Wichtig ist die Frage, ob auch die Laien aus der Pflicht der Gottesliebe heraus zu praktischer Missionsarbeit verpflichtet sind.
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Selbstverständlich kommt für den einen eine andere Art der Missionsarbeit in Betracht als für den anderen. Aber jeder Laie ist durch ein heiliges Gottesgebot verpflichtet, irgendwie, entsprechend seiner Befähigung und Stellung, Missionsarbeit zu leisten.

Wir beweisen dies erstens aus der Tatsache, dass Christus auch den Laien die Vollmacht gegeben hat, die Taufe zu spenden. Allerdings dürfen die Laien nur im Notfall taufen. Aber trotzdem bleibt es wahr, dass sie zur Taufspendung von Christus berufen worden sind und zwar ohne Einschränkung auf irgendeinen Menschenkreis: Jeder Laie kann jeden Ungetauften, der die von Christus zum gültigen Empfang dieses Sakraments verlangte Seelenverfassung mitbringt, gültig taufen, wenn er bei der Spendung der Taufe das zu tun beabsichtigt, was Christus und die Kirche mit der Taufe zu tun beabsichtigen, und wenn er die Taufhandlung in der Weise vollzieht, wie Christus und die Kirche sie angeordnet haben.
Nun aber vollzeiht man durch die Taufe eine Missionsarbeit: man macht ein Menschenkind zu einem Gotteskind, was das letzte Ziel aller Mission ist. Somit sind auch die Laien durch Christus herangezogen worden zur Mitarbeit an dem großen Missionsziel, Kinder Gottes hervorzubringen.

Vor diese Aufgabe werden sie nur selten gestellt sein, insoweit die wirkliche Spendung einer Taufe in Frage kommt. Denn diese Pflicht tritt schon in dem engen Heimatbezirk selten an einen Laien heran, kaum aber in den fernliegenden Missionsländern, die sein Fuß wohl nie betritt. In dieser Einengung auf die konkrete Taufspendung liegt aber auch gar nicht die Bedeutung des allgemeinen Taufbefehls Christi an Priester und Laien. Sie besteht darin, dass Christus grundsätzlich auch die Laien einbezogen hat in die pflichtschuldige Sorge für die Eingliederung der Heidenwelt in die Jüngerschar des Herrn durch die Taufe.

Deshalb besteht, von Seiten des Taufbefehls Christi her, für den Laien dieselbe Folgerung wie für den Priester: wenn du Christus liebst, musst du Christi Gebote halten. Nun aber hat Christus dir das Gebot der Missionsarbeit auferlegt. Also verpflichtet dich die Liebe zu Christus, die Gottesliebe, zur Mitarbeit am Missionswerk.


(Aus: die katholischen Missionen, 1925)

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