Ein Mädchen von fünf Jahren in der Diözese Lüttich war bei
jedem Sou darauf bedacht, den kleinen Schatz in seiner Sparbüchse, die ganz den
Heidenkindern gehörte, zu mehren. Als es kürzlich in Folge eines leichten
Unwohlseins sich legen und eine bittere Medizin einnehmen sollte, erklärte sich
die Kleine sofort bereit, wenn sie jedes Mal ein Sou Schmerzensgeld für ihre
lieben Heidenkinder erhielte, was auch bereitwillig gewährt wurde.
Die armen Kinder der Blinden- und Taubstummenanstalt von Woluwe (St. Lambert)
nahmen, um mit ihrer jährlichen Spende für den Verein (der Glaubensverbreitung)
auf der Höhe zu bleiben, das Fehlende aus ihrer sogenannten „Festkasse“, welche
für ihre eigenen kleinen Festlichkeiten und unschuldigen Vergnügungen bestimmt
ist. Sie wollten lieber selber zu kurz kommen, um die Heidenkinder nicht zu
beeinträchtigen.
Schön ist auch der Zug von acht noch ganz jungen Kindern, die beim Tod ihrer
lieben Mutter aus ihren Sparbüchsen das Geld zum Loskauf eines Heidenmädchens
zusammenlegten, damit es den Namen der Hingeschiedenen tragen sollte.
Wie muss der Heiland solche Kinder lieben!
(Aus: die katholischen Missionen, 1894, Beilage für die
Jugend, S. *24)