Fortsetzung von hier
Nach Ansicht P. Couplets, die er in seiner Korrespondenz mit
den Bollandisten offen ausspricht, war es ein Fehler gewesen, dass man nach dem
günstigen Entscheid Pauls V. die Sache überhaupt noch einmal zur Begutachtung
vorlegte. Da jenes Breve von 1615 nie ausdrücklich widerrufen war, hätte man
ohne Bedenken danach vorgehen können und sollen. In diesem Sinne sprach sich
auch Innozenz XI. selber aus. „Er fragte mich“, schreibt P. Couplet, „weshalb
wir denn jenes Breve nicht ausgeführt hätten.“
Noch einmal fassten die Missionäre 1695 in einer umfangreichen Denkschrift alle früher geltend gemachten Gründe zusammen und machten einen letzten Versuch bei Innozenz XII., eine Erneuerung der Privilegien Pauls V. herbeizuführen. Er blieb erfolglos wie die früheren und wurde von jetzt an nicht wiederholt.
Ehe wir auf die Ursache näher eingehen, welche die
Stellungnahme in dieser Frage erklären, seien kurz und übersichtlich die hauptsächlichsten
Gründe zusammengestellt, welche die Missionäre in ihren verschiedenen
Denkschriften und Abhandlungen ins Feld führten. Ihre Darlegung bewegen sich um
drei Punkte [da die anderen Punkte nicht für diese Serie relevant sind, nur
folgender in den wichtigsten Auszügen]: (…) b) die in China einzuführende
Kirchensprache (…)
b) Der Einwand endlich, dass die Übertragung der heiligen
Texte in die chinesische Sprache die Ehrfurcht vor den heiligen Geheimnissen
schwächen könnte, wird durch den Hinweis auf das Dekret Pauls V. entkräftet,
das ja ausdrücklich an Stelle der gemeinen Volkssprache die davon ganz
verschiedene Sprache der feinen Literatur gesetzt wissen wolle. Diese sei aber
ähnlich wie das Lateinische in Europa nur den Gebildeten geläufig. Ausdrücklich
wird schließlich von den Missionären hervorgehoben, dass nur die Sprache
verschieden sein sollte, während im Übrigen die chinesische Kirche im Gegensatz
zu den Kirchen des Orients treu dem römischen Ritus folgen würde, abgesehen von
einigen kleinen Einräumungen, die man den Landessitten machen müsse, wie das
Tragen des Tsin-kin [siehe vorheriger Post] bei der heiligen Messe und die
Unterlassung der Fußsalbung bei der Spendung der letzten Ölung an Frauen.