Bischof Schreiber als Weihbischof von Berlin bei der Fronleichnamsprozession (Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 102-09989 / CC-BY-SA)
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1. Missionsarbeit ist eine Pflicht der Gottesliebe.
Christus
hat gesagt: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“
(Joh. 14,21). Nun aber hat Christus bei verschiedenen Anlässen das Gebot
gegeben, die Welt zu missionieren. Also verlangt die Gottesliebe, d.i. die
Liebe zu Christus unserem Herrn und Gott, dass wir Missionsarbeit leisten,
jeder nach seiner Stellung und Befähigung, jeder nach dem Maß der von Gott ihm
auferlegten Pflichten und Verantwortungen.
Diese
Pflicht der Gottesliebe obliegt zunächst den Bischöfen, denn zu den Bischöfen
als Nachfolger der Apostel hat Christus gesagt: „Gehet hinaus in die ganze Welt
und predigt allen Völkern das Evangelium und taufet sie und lehret sie alles
halten, was immer ich Euch gesagt habe“ (Mt. 28,19-20; Mk. 16,15).
Ein Gebot
Christi ist also die Missionsarbeit für die Bischöfe und damit ein Werk, zu
dessen Ausführung die Gottesliebe verpflichtet: „Wer meine Gebote hat und sie
hält, der ist es, der mich liebt.“
Das dem
Missionsbefehl Christi an die Bischöfe sich unmittelbar anschließen Wort des
Herrn: „Siehe ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Weltzeit“ (Mt.
28,20), ist nicht bloß die Verheißung seines Beistandes, sondern auch die Ankündigung
seiner fortgesetzten Wachsamkeit bezüglich der Erfüllung seines Missionsbefehls.
In diesen
Missionskreis der Bischöfe sind die Priester durch göttliche Anordnung
hineingezogen. Denn bei der Spendung der Priesterweihe überträgt Christus durch
den heiligen Geist den Priestern die Vollmacht und die Pflicht zu taufen, zu
predigen und die übrigen Sakramente zu spenden (mit Ausnahme der von den
Bischöfen vorbehaltenen Priesterweihe und Firmung), zu segnen und zu opfern. Diese
Wahrheit spricht der Bischof vor Erteilung der Priesterweihe an die
Weihekandidaten und an das versammelte Volk mit den Worten aus: „Des Priesters
Pflicht ist es, das Opfer darzubringen, zu segnen, vorzustehen, zu predigen und
zu taufen“ (Pontificale Romanum).
Somit ist
auch für den Priester die Missionsarbeit ein Gebot des Herrn. Denn was heißt
missionieren anders als: Christi Wahrheit predigen, Christi Sakramente spenden,
Christi Opfer darbringen, Christi Wege weisen, in Christus und für Christus die
Menschen gewinnen?
Ohne
Einschränkung auf einen bestimmten Ort oder einen bestimmten Menschenkreis wird
dieses Missionierungsgebot dem Priester bei der Priesterweihe auferlegt. Darum
muss der Priester grundsätzlich alle Menschen missionieren. Selbstverständlich
an erster Stelle diejenigen, deren Seelsorge ihm in einem abgegrenzten Bezirk
durch den Bischof angewiesen wird.
Aber darüber hinaus muss ihm das
übernatürliche Wohl und Wehe auch der übrigen Menschen und insbesondere der
ärmsten unter ihnen, der Heiden, angelegen sein: das ist sein Amt. Wenn er Gott
und Christus liebt, ist Christi Gebot ihm heilig, und wenn Christi Gebot ihm
heilig ist, wird er für die Missionierung der Heidenwelt eintreten, in jeder
Weise, die ihm ohne Beeinträchtigung seiner eigentlichen Amtstätigkeit möglich
ist, also in seinen Gebeten, in seinen Predigten, in seiner Sorge für Weckung
von Missionsberufen innerhalb seiner Gemeinde, in der Unterstützung der
Sammlung für Missionszwecke usw.
Wichtig
ist die Frage, ob auch die Laien aus der Pflicht der Gottesliebe heraus zu
praktischer Missionsarbeit verpflichtet sind.
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Selbstverständlich kommt für den einen eine andere Art der Missionsarbeit in Betracht als für den anderen. Aber jeder Laie ist durch ein heiliges Gottesgebot verpflichtet, irgendwie, entsprechend seiner Befähigung und Stellung, Missionsarbeit zu leisten.
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Selbstverständlich kommt für den einen eine andere Art der Missionsarbeit in Betracht als für den anderen. Aber jeder Laie ist durch ein heiliges Gottesgebot verpflichtet, irgendwie, entsprechend seiner Befähigung und Stellung, Missionsarbeit zu leisten.
Wir
beweisen dies erstens aus der Tatsache, dass Christus auch den Laien die
Vollmacht gegeben hat, die Taufe zu spenden. Allerdings dürfen die Laien nur im
Notfall taufen. Aber trotzdem bleibt es wahr, dass sie zur Taufspendung von Christus
berufen worden sind und zwar ohne Einschränkung auf irgendeinen Menschenkreis:
Jeder Laie kann jeden Ungetauften, der die von Christus zum gültigen Empfang
dieses Sakraments verlangte Seelenverfassung mitbringt, gültig taufen, wenn er
bei der Spendung der Taufe das zu tun beabsichtigt, was Christus und die Kirche
mit der Taufe zu tun beabsichtigen, und wenn er die Taufhandlung in der Weise
vollzieht, wie Christus und die Kirche sie angeordnet haben.
Nun aber
vollzeiht man durch die Taufe eine Missionsarbeit: man macht ein Menschenkind
zu einem Gotteskind, was das letzte Ziel aller Mission ist. Somit sind auch die
Laien durch Christus herangezogen worden zur Mitarbeit an dem großen Missionsziel,
Kinder Gottes hervorzubringen.
Vor diese
Aufgabe werden sie nur selten gestellt sein, insoweit die wirkliche Spendung einer
Taufe in Frage kommt. Denn diese Pflicht tritt schon in dem engen Heimatbezirk
selten an einen Laien heran, kaum aber in den fernliegenden Missionsländern,
die sein Fuß wohl nie betritt. In dieser Einengung auf die konkrete Taufspendung
liegt aber auch gar nicht die Bedeutung des allgemeinen Taufbefehls Christi an
Priester und Laien. Sie besteht darin, dass Christus grundsätzlich auch die
Laien einbezogen hat in die pflichtschuldige Sorge für die Eingliederung der
Heidenwelt in die Jüngerschar des Herrn durch die Taufe.
Deshalb besteht,
von Seiten des Taufbefehls Christi her, für den Laien dieselbe Folgerung wie
für den Priester: wenn du Christus liebst, musst du Christi Gebote halten. Nun
aber hat Christus dir das Gebot der Missionsarbeit auferlegt. Also verpflichtet
dich die Liebe zu Christus, die Gottesliebe, zur Mitarbeit am Missionswerk.
(Aus: die katholischen Missionen, 1925)
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