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Sonntag, 13. Oktober 2013

Heidenkinder und das „heutige“ Verständnis von Taufe und Limbus

Gestern bin ich beim Googeln auf ein trauriges Beispiel dafür gestoßen, wie weit das Verständnis der Katholiken für ihren Glauben verloren gegangen ist. 

Der Artikel auf der Seite der Kölner Pfarrei St. Severin ist ein Musterbeispiel dafür, wie leicht Katholiken zugunsten einer Äußerung aus Rom, in diesem Falle nicht einmal vom Heiligen Vater oder einem Kardinal, die Tradition über Bord werfen. Das Thema des Artikels ist das „heutige“ und das frühere Taufverständnis, wobei sich auf das Dokument der Internationalen Theologenkommission aus dem Jahr 2007 zum Thema Limbus berufen wird, um eine herausgezögerte Taufe zu rechtfertigen. 

Als Antwort auf diesen Artikel habe ich folgenden Brief verfasst:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bestürzung habe ich den Artikel „Da kommt ja mein kleines Heidenkind...“ auf Ihrer Website gelesen. Auf wenig überzeugende Weise wird hier eine (hypothetische?) Großmutter belehrt, dass ihr Glaube veraltet ist. Leider ist der Irrtum auf der Seite des (wiederum hypothetischen?) Enkels. Denn zunächst einmal ist die „Verlautbarung des Vatikans“ kein lehramtlich bindendes Dokument, sondern nur eine theologische Untersuchung.

Diesem nicht bindenden Dokument steht das von der Kirche unfehlbar verkündete Dogma entgegen, dass die Seelen, die im Stand der Erbsünde aus dem Leben scheiden, von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen sind (siehe Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, S. 138). Papst Pius VI. hat in seiner Konstitution Auctorum fidei die Behauptung verurteilt, der Limbus sei ein „pelagianisches Märchen“. Er bezeichnete diese als „falsch, leichtfertig und gegenüber den katholischen Schulen ungerecht.“ Auch die Kirchenväter Gregor von Nazianz und Augustinus lehrten das Konzept des Limbus.

Für „B.“ spricht nur ein theologisches Dokument, das keinen Katholiken zum Glauben verpflichtet. Auf der anderen Seite wurde in früherer Zeit gelehrt, dass die Herauszögerung der Taufe ohne Grund (und ein für alle passender Termin ist sicherlich kein Grund) nicht von Schuld freizusprechen ist. Dies lehrt der römische Katechismus nach den Beschlüssen des Konzils von Trient (Zweites Hauptstück, Punkt 34), und auch moraltheologische Werke wie die von Jone-Adelman oder P. Thomas Slater S.J. geben an, dass bei einer längeren Herauszögerung der Taufe sich die Eltern einer Todsünde schuldig machen. Denn auch „Johannes“ könnte plötzlich sterben, auch wenn er jetzt „kerngesund“ scheint.

Nur weil etwas heute nicht mehr gelehrt wird, heißt es nicht, dass es überkommen ist. Und selbst wenn der Limbus an sich nie dogmatisiert wurde, heißt auch dies noch lange nicht, dass Katholiken sich über diese Lehre, die Teil der Tradition ist, einfach hinwegsetzen können.

Bitte nehmen Sie diesen Artikel von Ihrem Internetauftritt, zum Heile der Seelen der Kinder von Eltern, die sich dadurch beruhigen lassen, dass sie ihre Kinder noch nicht so bald taufen müssen und dadurch Gefahr laufen, dass diese dann tatsächlich nicht in den Himmel kommen, wenn sie plötzlich sterben. Genauso zum Heile der Seelen solcher Eltern und schließlich auch zum Heil Ihrer eigenen, damit Gott nicht bei seinem gerechten Gericht einmal gegen Sie anführt, dass wegen dieses Artikels Seelen verloren gingen.

Gottes Segen,

Konstantin


Würde man die Aussagen des Artikels von St. Severin auf die Tauftätigkeit der Missionare und Katechisten anwenden, die zum Teil unter größten Opfern und unter dem Einsatz des eigenen Lebens (hier, hierhier, und hier, um nur einige Beispiele zu nennen) noch nicht getauften Heidenkindern das Sakrament der Wiedergeburt spendeten, dann müsste man wohl sagen, dass dies alles vollkommen unnütz war. Dies war aber, wie die Kirche immer gelehrt hat, nicht der Fall. 

Ich möchte meine verehrten Leser bitten, am Glauben der Väter festzuhalten und sich in den heutigen Zeiten nicht irre machen zu lassen und möglichst selbst für den wahren Glauben einzutreten, je nachdem, wie es die eigenen Fähigkeiten erlauben. Denn die Glaubensverteidigung ist Pflicht eines jeden Katholiken.