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Samstag, 5. Januar 2013

Die katholischen Missionäre und die Sprachen der Einheimischen


Es sind viele Sprachen auf der Welt, und keine davon ist ohne vernehmbare Laute. Wenn ich nun die Bedeutung der Worte nicht kenne, so bin ich dem Sprechenden ein Fremdling, und der Sprechende ist mir ein Fremdling“ (1 Kor. 14, 10 f).

Diese Sätze des Völkerapostels richten sich auch an die Glaubensboten bei fremden Völkern. Die Kenntnis ihrer Sprache ist die notwendige Voraussetzung, um als Lehrer der Völker, als Herold der frohen Botschaft zu wirken. Und je vollkommener er sie besitzt, desto leichter wird er den Zugang zu den Herzen der Eingeborenen finden und in lebendige Fühlung mit ihrem Sinnen und Denken treten.
Daher wurde die Pflicht der Sprachenlernung in den die Missionen betreffenden Verordnungen der Päpste, der Missionssynoden und der Propaganda immer wieder betont. Aber längst vor Entstehung der Propaganda hatten die Orden selbst in ihrer Gesetzgebung diesen wichtigen Punkt gebührend unterstrichen. Das war beispielsweise in der Gesellschaft Jesu der Fall. Schon der Stifter des Ordens hatte die Bedeutung des Sprachenstudiums vollauf erkannt und in seinen Satzungen diesbezügliche Anordnungen getroffen (Constitutiones S.J.P. IV, c. 12, n. 2 B).
Die theologische Wissenschaft, so führt er aus, könne heutzutage der Kenntnis des Griechischen und Hebräischen nicht entraten. Daher sollten in den Ordensschulen entsprechende Professuren eingesetzt werden. „Aber auch für andere Sprachen“, so fährt er fort, „wie für die chaldäische, arabische und die indische, sollen, wo immer sie als notwendig und nützlich zum vorgesteckten Ziele erscheinen und die betreffende Landesverhältnisse zu ihrer Erlernung drängen, entsprechend Lehrer eingestellt werden.“
Das Sprachstudium soll zumal in jenen Kollegien und Universitäten eifrig betrieben werden, in welchen die zukünftigen Missionäre jener Länder ihre Ausbildung erhalten.


Wiederholt kommen die Generalkongregationen, der gesetzgebende Körper des Ordens, auf die Frage zurück. „Da die Kenntnis der Eingeborenensprachen“, so bestimmt z.B. 1593/94 die fünfte Kongregation, Dekret 67, „denen, welche in den indischen (überseeischen) Provinzen wirken, so notwendig ist, um das Heil der Inder zu wirken, und dies das einzige oder vorzüglichste Ziel ist, um dessentwillen sie von der Gesellschaft in jenen Weinberg des Herrn gesandt werden, so hat die Kongregation einstimmig beschlossen, sämtliche Obern und alle übrigen Patres und Fratres jener Gebiete angelegentlich zu ermahnen, sie möchten die von den Generälen wiederholt schon erlassenen Weisungen betreffend die Erlernung und Übung der einheimischen Sprachen, treulich befolgen.
Insbesondere aber sollen die Obern mit aller Sorge und allem Fleiße und, soweit die Verhältnisse es gestatten, auch durch ihr eigenes Beispiel das in den Augen Gottes so wohlgefällige Sprachestudium ehren und fördern.
Dem hochwürdigsten Pater General aber wird nahegelegt, über die praktische Handhabung dieses Sprachstudiums eine eigene Instruktion auszuarbeiten und solche Richtlinien anzugeben, wie er sie je nach der Natur und Eigenart der betreffenden Völker für die zweckdienlichste hält.“
(…) Entsprechend der ihnen von den Kongregationen gegebenen Weisung versäumten es die Ordensgeneräle nicht, die Pflicht und Bedeutung der Sprachenlernung nach Bedarf und Gelegenheit von Zeit zu Zeit wieder einzuschärfen. Hier seien aus vielen beispielsweise die bezüglichen Stellen aus der Instruktion des P. Aquaviva (1603) an die Mission von Paraguay angeführt.

„4. Wir haben schon wiederholt eingeschärft, dass keiner der Unsrigen zum Priester geweiht werden darf, der nicht zuvor gut die Sprache (des Landes) kennt, und dass, um die Erlernung zu erleichtern, während des dritten Probejahrs eine bestimmte Zeit dafür angewiesen werden soll. Sollte es vorkommen, dass man, um die günstige Gelegenheit zur Weihe nicht zu verpassen, einen weihen lässt, ehe er die Sprache kann, so soll man ihn nicht in die Seelsorge lassen, bevor er sie gelernt hat.(...)“


(aus: die katholischen Missionen, 1918)

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